Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
die Beseitigung eines durch Versäumnis eines Fristablaufs entstandenen Rechtsnachteils durch richterliche Entscheidung, etwa im Zivilprozess (§§ 233–238 ZPO).
- Zulässig nur bei ⇡ Notfristen und Fristen zur Begründung der ⇡ Berufung und ⇡ Revision.
- Voraussetzung ist, dass die ⇡ Partei ohne ihr Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.
- Das Verschulden des ⇡ Prozessbevollmächtigten gilt als eigenes Verschulden der Partei.
- W.i.d.v.St. wird nur auf Antrag der säumigen Partei gewährt, der binnen zwei Wochen nach Beseitigung des Hindernisses gestellt werden muss. Er muss ⇡ Glaubhaftmachung der Tatsachen enthalten, auf die die W.i.d.v.St. gestützt wird. Gleichzeitig muss die versäumte Prozesshandlung, z.B. Rechtsmitteleinlegung, nachgeholt werden.
- Über den Antrag wird grundsätzlich zusammen mit der Hauptsache entschieden; gewährt das Gericht die W.i.d.v.St., so gilt die Prozesshandlung als rechtzeitig vorgenommen.
- Ähnliche Grundsätze gelten in anderen Verfahren, z.B. im Verwaltungsverfahren (§ 32 VwVfG), in der ⇡ Verwaltungsgerichtsbarkeit (§ 60 VwGO), in der Sozialgerichtsbarkeit (§ 67 SGG) und der ⇡ Finanzgerichtsbarkeit (§ 56 FGO, § 110 AO). Nach der AO ist der Antrag auf W.i.d.v.St. binnen eines Monats nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Die versäumte Handlung ist innerhalb der Auftragsfrist nachzuholen. Der Antrag ist durch Darlegung der Tatsachen glaubhaft zu machen. Antrag auf W. oder Nachholung der versäumten Handlung ist nicht mehr möglich, wenn seit dem Ende der Frist ein Jahr verstrichen ist (Ausnahme im Fall höherer Gewalt). Im Strafprozess gilt das Verschulden des Beschuldigten. Unverschuldet ist die Fristversäumung immer, wenn gesetzlich vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrungen unterblieben sind (§ 44 StPO). Der Antrag ist binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen (§ 45 StPO).
Lexikon der Economics.
2013.
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand — Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, rechtslateinisch restitutio in integrum, ist ein Begriff aus dem Verfahrensrecht. Von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Schweiz: „Wiederherstellung“) wird gesprochen, wenn ein Verfahrensbeteiligter… … Deutsch Wikipedia
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand — (auch Restitution, lat. Restitutio in integrum), soviel wie Wiederherstellung eines frühern Rechtszustandes. Im römischen und im gemeinen Recht bildete die W. ein Rechtsmittel (oder eine Rechtswohltat), vermöge dessen der von einem Rechtsnachteil … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand — Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, so v.w. In integrum restitutio … Pierer's Universal-Lexikon
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand — Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, s. Restitutio in integrum … Kleines Konversations-Lexikon
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand — Wieder|einsetzung in den vorigen Stand, lateinisch Restitutio in ịntegrum, die gerichtliche Aufhebung eines von Rechts wegen eingetretenen Rechtsnachteils durch Wiederherstellung des früheren Zustandes. Der Zivilprozess kennt die… … Universal-Lexikon
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand — Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, rechtslateinisch restitutio in integrum, ist ein Begriff aus dem Verfahrensrecht. Von Wiedereinsetzung wird gesprochen, wenn ein Verfahrensbeteiligter bestimmte Fristen unverschuldet versäumt hat, jedoch (in … Deutsch Wikipedia
Wiedereinsetzung — in den vorigen Stand, rechtslateinisch restitutio in integrum, ist ein Begriff aus dem Verfahrensrecht. Von Wiedereinsetzung wird gesprochen, wenn ein Verfahrensbeteiligter bestimmte Fristen unverschuldet versäumt hat, jedoch (in der Regel auf… … Deutsch Wikipedia
Wiedereinsetzung — in den vorigen Stand, s. restitutio in integrum … Herders Conversations-Lexikon
Wiedereinsetzung — Wie|der|ein|set|zung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Rechtssprache) … Die deutsche Rechtschreibung
Restitutio in integrum — Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, rechtslateinisch restitutio in integrum, ist ein Begriff aus dem Verfahrensrecht. Von Wiedereinsetzung wird gesprochen, wenn ein Verfahrensbeteiligter bestimmte Fristen unverschuldet versäumt hat, jedoch (in … Deutsch Wikipedia